1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird das Bezirksgericht Bülach angewiesen, der Beschwerdeführerin für ihre Bemühungen als amtliche Verteidigerin von B._____ im Verfahren DJ080022 eine zusätzliche Entschädigung von Fr. 1'706.70.-, zuzüglich Mehrwertsteuer von 7.6%, total Fr. 1'836.40 zu zahlen. 2. Die Staatsgebühr von Fr. 750.- wird zu ½ der Beschwerdeführerin auferlegt und zu ½ auf die Gerichtskasse genommen. - 11 - 3. Der Beschwerdeführerin wird zulasten des Bezirksgerichts Bülach eine reduzierte Prozessentschädigung von Fr. 400.- zugesprochen.