In der Strafuntersuchung muss ein Verteidiger versuchen, deren Ergebnisse möglichst zugunsten des Mandanten zu beeinflussen, insbesondere eine Anklage zu verhindern, wozu die dafür geeigneten Aktivitäten zu entwickeln sind. Nach Anklageerhebung beschränkt sich die Aufgabe der Verteidigung dagegen ganz wesentlich darauf, die Untersuchungsergebnisse und die Anklageschrift zugunsten des Mandanten zu analysieren und zu würdigen. Damit erweist sich die durch den Beschwerdegegner für die Strafuntersuchung festgesetzte Entschädigung als verordnungswidrig und ist entsprechend im Rahmen der vorliegenden Aufsichtsbeschwerde zu korrigieren.