es hat die Rechtsprechung in Justizverwaltungssachen der Verwaltungskommission übertragen (§ 21 lit. a i.V.m. § 19 Abs. 3 der Verordnung über die Organisation des Obergerichts vom 22. Juni 2005 [LS 212.51]). Die Entschädigung der amtlichen Verteidigung erfolgt nach den Bestimmungen der Anwaltsgebühren-Verordnung (§ 12 Abs. 2 StPO). Am 1. Januar 2011 ist die revidierte Verordnung des Obergerichts über die Anwaltsgebühren (AnwGebV) vom 8. September 2010 in Kraft getreten (LS 215.3). Vorliegend wurde das Strafurteil am 9. April 2009 erlassen, womit die hier streitige Entschädigung nach den -4-