2. Seit dem 1. Januar 2011 gelten in der Schweiz die neuen, Schweizerischen Prozessordnungen (ZPO, StPO), welche die bis anhin gültigen kantonalen Prozessordnungen ablösten. Bei Verfahren, die - wie das vorliegende - bei Inkrafttreten des neuen Gesetzes rechtshängig sind, gilt das bisherige Verfahrensrecht und damit insbesondere das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) weiterhin.