Das Gericht bestrafte den Angeklagten mit 5 Monaten Freiheitsentzug, wobei der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 1 Jahr angesetzt wurde. Die Kosten (inklusive der amtlichen Verteidigung und der unentgeltlichen Geschädigtenvertretung) wurden dem Angeklagten im Umfang von Fr. 1'500.- auferlegt und im Übrigen auf die Staatskasse genommen (Urk. 10/64).