1. Im Verfahren DJ080022 der Jugendanwaltschaft Unterland sowie von sieben Geschädigten gegen B._____ sprach das Jugendgericht des Bezirkes Bülach den Angeklagten mit Urteil vom 9. April 2009 des mehrfachen Raufhandels im Sinne von Art. 133 Abs. 1 StGB schuldig. Vom Vorwurf der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie der einfachen Körperverletzung wurde er freigesprochen (Art. 285 Ziff. 1 StGB, Art. 123 Ziff. 1 Abs. 1 und Ziff. 2 Abs. 2 StGB). Das Gericht bestrafte den Angeklagten mit 5 Monaten Freiheitsentzug, wobei der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 1 Jahr angesetzt wurde.