6. Schriftliche Mitteilung an den Rechtsvertreter des Beschwerdeführers, zweifach, für sich und den Beschwerdeführer, sowie an den Beschwerdegegner, je gegen Empfangsschein. -8- 7. Rechtsmittel: Ein Rekurs gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen von der Zustellung an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids bei der Rekurskommission des Obergerichts, Postfach 2401, 8021 Zürich, eingereicht werden. In der Rekursschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen.