3.4. Das Bundesgericht erwog in seinem Entscheid vom 14. Juli 2011 zur Frage der Zulässigkeit der Wegweisung des Beschwerdeführers aus der massgebenden Verhandlung, bei der Wegweisung eines Gerichtsberichterstatters stelle sich die Frage der Verletzung des Grundrechts der Medienfreiheit nach Art. 17 BV. Eine Einschränkung sei unter den in Art. 36 BV enthaltenen Voraussetzungen zulässig. § 135 GVG/ZH stelle eine genügende gesetzliche Grundlage für die Wegweisung des Beschwerdeführers aus der Verhandlung und damit für den Eingriff in die Medienfreiheit dar.