3. Am 14. Januar 2010 liess der Beschwerdeführer durch seinen Rechtsvertreter die Verwaltungskommission des Obergerichts des Kantons Zürich ersuchen, aufgrund des Ausschlusses des Beschwerdeführers von der obgenannten Verhandlung den Vorsitzenden des Beschwerdegegners an die in der auch für ihn geltenden Akteneinsichtsverordnung vorgesehenen Abläufe zu erinnern (act. 1). -3- 4. Nachdem der begründete Beschluss betreffend Ausschluss des Beschwerdeführers vorlag (act. 4/1), liess der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 28. Januar 2010 sodann folgende Anträge stellen (act. 3):