Die vom 26. November 2004 bis 12. Januar 2005 sowie vom 19. Mai 2005 bis 8. September 2006 andauernde Untersuchungs- bzw. Sicherheitshaft und der vorzeitige Massnahmeantritt hätten einen wesentlichen Anteil an seiner fehlenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Der angefochtene Verrechnungsbetrag könnte mitunter für die grundsätzlich geschuldeten Kinderunterhaltsbeiträge verwendet werden (act. 13). III.