Die Steuerrechnung 2007 sei ihm noch nicht zugestellt worden. Der Beschwerdeführer sei im Rahmen der Eheschutzverfahren der letzten Jahre allein wegen mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zu keinen Unterhaltsleistungen an seine drei Kinder verpflichtet worden. Die vom 26. November 2004 bis 12. Januar 2005 sowie vom 19. Mai 2005 bis 8. September 2006 andauernde Untersuchungs- bzw. Sicherheitshaft und der vorzeitige Massnahmeantritt hätten einen wesentlichen Anteil an seiner fehlenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.