4. Mit der Eingabe vom 29. Januar 2009 wird zu den eingereichten Dokumenten erläuternd vorgetragen, der Beschwerdeführer sei seit dem 9. April 2008 in einem Ergänzungsprogramm der Sozialen Dienste der Stadt Zürich tätig. Die letzte ordentliche Steuerrechnung datiere vom 19. September 2008 für das Jahr 2006. Die nächste Steuererklärung vom 26. Januar 2009 sei von den Sozialen Diensten eingereicht und vom Beschwerdeführer unterzeichnet worden. Daraus lasse sich entnehmen, dass er bis Ende 2007 einzig über eine steuerpflichtige Ehegattenrente von Fr. 358.– pro Monat verfügt habe. Die Steuerrechnung 2007 sei ihm noch nicht zugestellt worden.