1. Im Strafverfahren der Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich gegen R. betreffend mehrfacher qualifizierter Raub sprach die 2. Abteilung des Bezirksgerichts Pfäffikon den Angeklagten mit Urteil vom 20. Februar 2008 des mehrfachen Raubes i.S. von Art. 140 Ziff. 1 Abs. 2 und Ziff. 4 aStGB schuldig. Es bestrafte ihn mit 5½ Jahren Freiheitsstrafe. Die Kosten, einschliesslich derjenigen der amtlichen Verteidigung, wurden dem Angeklagten auferlegt. Die von der Verteidigung am 9. März 2008 erklärte Berufung (inkl. Beanstandungen) ist bei der I. Strafkammer des Obergerichts hängig.