-3- 3. Mit Beschwerdeantwort vom 5. November 2007 hielt das Zentrale Inkasso an seiner Gesamtabrechnung mit dem Saldo von Fr. 8'130.– fest und beantragte die Abweisung der Beschwerde. 4. Die Beschwerdeführerin hielt in ihrer abschliessenden Stellungnahme vom 10. Dezember 2007 an ihren Anträgen fest. II.