Fr. 500.– ; die weiteren Kosten betragen: Fr. 198.– Schreibgebühren Fr. 57.– Zustellgebühren und Porti Fr. 755.– Total 3. Die Kosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 4. Es ist keine Prozessentschädigung zuzusprechen. 5. Dieser Beschluss wird den Parteien des Beschwerdeverfahrens schriftlich gegen Empfangsschein mitgeteilt.