kautionspflichtigen Partei die finanziellen Mittel nicht direkt zur Verfügung stellt. Es spricht eine gewisse Tatsachenvermutung dafür, dass bei Auflage einer Kaution gestützt auf § 73 Ziff. 4 ZPO (unbezahlte Gerichtskosten oder Bussen), wie im vorliegenden Fall (act. 3), der Dritte seinerseits ein Rückzahlungsrisiko befürchtet. Es ist nun aber nicht einzusehen, weshalb dieses Verlustrisiko aus dem internen Rechtsverhältnis zwischen der Prozesspartei und dem Dritten dem Staat überwälzt werden sollte. Eine Rechtsgrundlage findet sich dafür im Rahmen von Art. 176 OR – wie gezeigt – nicht.