4. Mit Beschwerde vom 12. Oktober 2007 beantragte der Beschwerdeführer der Verwaltungskommission, die Bezirksgerichtskasse sei anzuweisen, die für den Prozess beim Arbeitsgericht Zürich verlangten und von B._____ aus eigenen Mitteln persönlich einbezahlten beiden Kautionsbeträge von zusammen Fr. 18'000.– im nicht beanspruchten Umfang von Fr. 17'083.– an diese zurückzuzahlen.