schwerdeführer die vereinbarte Teilzahlungsvereinbarung stets eingehalten habe. Das Zentrale Inkasso habe wegen ausgebliebener Ratenzahlungen bereits zweimal gegen ihn die Betreibung einleiten müssen. Es werde darauf hingewiesen, dass gegen die angezeigte Verrechnung Kostenbeschwerde bei der Verwaltungskommission des Obergerichts erhoben werden könne (act. 2/1).