1. Mit Verrechnungsanzeige vom 19. September 2007 teilte der Beschwerdegegner dem Rechtsvertreter des Beschwerdeführers mit, der frei gewordenen Prozesskaution seines Klienten in der Höhe von Fr. 17'083.– (Entscheid des Arbeitsgerichts Zürich vom 27. August 2007 [AN070343]; vgl. act. 2/2) stünden offene Gerichtskosten in der Höhe von Fr. 19'140.95 (Entscheid des Bezirksgerichts Zürich vom 12. Januar 2006 [GG050755]) gegenüber. Das Guthaben der Kasse reduziere sich damit auf Fr. 2'057.95; für diese offene Kostenforderung sei mit seinem Mandanten eine Teilzahlungsvereinbarung abgeschlossen worden (act. 2/3).