Die Verwendung gerichtsinterner Richtlinien für die Gebührenfestsetzung in Abhängigkeit von der Höhe des Nachlasses dient sowohl der Gleichbehandlung der Rechtsuchenden wie dem Verhältnismässigkeitsprinzip. Sie finden in der Verordnung über die Gerichtsgebühren eine ausreichende Rechtsgrundlage, solange sie für den Richter nicht verbindlich sind, so dass er die Gebühr unter Beachtung des erforderlichen und getätigten Zeitaufwands sowie der Schwierigkeit des Falls genügend flexibel und damit dem einzelnen Fall angemessen festsetzen kann. -7-