Die Erbenermittlung habe keine grösseren Schwierigkeiten geboten. Die Gerichtsgebühr von Fr. 3'500.-- entspreche der am Einzelrichteramt für Erbschaftssachen des Bezirksgerichts Meilen angewendeten "internen" Gebührenregelung innerhalb des Tarifrahmens von § 6 Abs. 2 GerGebV. Eine starre Berechnungstabelle existiere wegen des Ermessensspielraums nicht. Die Höchstgebühr von Fr. 5'000.-- werde regelmässig bei Nachlasswerten von mehr als Fr. 5'000'000.-- erhoben.