Die finanzielle Bedeutung des Erbscheins für den Erben steigt mithin proportional mit dem Vermögenswert der Hinterlassenschaft. Andererseits haftet der Kanton Zürich den Privaten grundsätzlich für eine unrichtige Erbbescheinigung zufolge fehlerhafter oder unvollständiger Erbenermittlung durch den zuständigen Einzelrichter; die potentielle Verantwortlichkeit für daraus folgende Schäden fällt bei hohen Nachlasswerten entsprechend höher aus. Wegen der erforderlichen Sorgfaltspflicht bei diesen Ge- -5-