Den gesetzlichen Erben wurde angekündigt, dass die auf sie lautenden Erbbescheinigungen ausgestellt würden, sofern ihre Berechtigung nicht innert dreissig Tagen bestritten werde. Die Kosten der Verfügung wurden auf Fr. 4'231.-- (Fr. 3'500.-- Gerichtsgebühr, Fr. 207.-- Schreibgebühr, Fr. 170.-- Zustellungsgebühr, Fr. 354.-- Barauslagen/Familienscheine) festgesetzt. 2. Auf telefonische Anfrage des Willensvollstreckers begründete der Einzelrichter in Erbschaftssachen mit Schreiben vom 24. Januar 2007 die Höhe der festgesetzten Gerichtsgebühr.