Mit Verfügung vom 19. Januar 2007 stellte der Einzelrichter im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Meilen den gesetzlichen Erben, dem Vermächtnisnehmer N. und dem ernannten Willensvollstrecker (W.) Kopien des Testaments vom 26. Februar 1998 samt Ergänzung vom 31. Mai 2002 zu. Den gesetzlichen Erben wurde angekündigt, dass die auf sie lautenden Erbbescheinigungen ausgestellt würden, sofern ihre Berechtigung nicht innert dreissig Tagen bestritten werde.