1. Am 10. November 2006 reichte das Notariat Riesbach-Zürich dem Bezirksgericht Meilen eine eigenhändige letztwillige Verfügung der am 7. November 2006 verstorbenen E. ein. Als gesetzliche Erben hinterliess sie vier Kinder aus der Ehe mit ihrem vorverstorbenen Gatten. Mit Verfügung vom 19. Januar 2007 stellte der Einzelrichter im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Meilen den gesetzlichen Erben, dem Vermächtnisnehmer N. und dem ernannten Willensvollstrecker (W.) Kopien des Testaments vom 26. Februar 1998 samt Ergänzung vom 31. Mai 2002 zu.