Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland vom 5. Dezember 2005 enthält dementsprechend für die angeordnete Herausgabe des Geldbetrags von Fr. 20'000.– zu Recht keinen Verrechnungsvorbehalt. 5. Die Aufsichtsbeschwerde ist aus den dargelegten Gründen gutzuheissen und das Zentrale Inkasso anzuweisen, dem Beschwerdeführer den wider- -7-