Guthaben bei der Migros-Bank von Fr. 10'593.10 per 31. Dezember 2005 resultiere vor allem aus einer Schlusszahlung der C._____ AG vom 16. Dezember 2005 und stelle Lohn für einen längeren Zeitraum dar (vgl. act. 13/4, "Banküberw. …"), den er ebenfalls für seinen Unterhalt während einer längeren Periode benötige (act.