6. Der Beschwerdeführer legt in seiner Eingabe vom 22. Februar 2005 dar, weshalb er aus seiner Sicht seit dem 14. März 1998 nicht zu neuem Vermögen i.S. von Art. 265 SchKG gekommen sei. Er trägt dazu vor, er sei als Bauberater für die zwei Firmen B._____ AG, … [Ort], und C._____ AG, … [Ort], tätig. Im Jahre 2004 habe er ein Einkommen von insgesamt Fr. 64'282.-- (inkl. Insolvenzentschädigung von Fr. 26'798.--) bzw. von monatlich durchschnittlich Fr. 5'357.-- erzielt.