Mit Beschwerdeantwort vom 12. Dezember 2005 wurde an der Verrechnung festgehalten und der Konkursverlustschein des Konkursamtes Lachen SZ vom 15. März 2001 im Betrage von Fr. 6'355.25 eingereicht (act. 6/1-3). Mit Präsidialverfügung vom 11. Januar 2006 wurde dem Beschwerdeführer Frist angesetzt, um seine aktuelle Ver- mögens- und Einkommenslage mittels geeigneten Belegen offen zu legen und darzutun, dass er seit der Konkurseröffnung vom 17. März 1998 nicht zu neuem Vermögen i.S. von Art. 265 SchKG gekommen ist (Prot. S. 3). Mit fristgerechter Eingabe vom 22. Februar 2006 ist der Beschwerdeführer dieser Aufforderung nachgekommen (act.