2. Am 30. November 2005 wurde gegen die Verrechnungsverfügung vom 23. November 2005 Beschwerde erhoben, mit dem Antrag, es sei die im Kontoauszug ... vom 8. November 2005 erklärte Verrechnung von drei Konkursverlustscheinsforderungen von insgesamt Fr. 6'355.25 des Bezirksgerichts Winterthur mit der vom Obergericht dem Beschwerdeführer im Strafverfahren SB050047 zugesprochenen Parteientschädigung von insgesamt Fr. 6'500.-- aufzuheben (act. 1).