Mit dagegen erhobener Beschwerde vom 18. November 2005 beantragt Rechtsanwältin lic. iur. A._____, den Verrechnungsbeschluss des Zentralen Inkassos aufzuheben und dieses anzuweisen, "meinem Klienten" beide Prozessentschädigungen im Gesamtbetrage von Fr. 1'076.-- auszuzahlen (act. 1). Das Zentrale Inkasso beantragte in seiner Beschwerdeantwort vom 9. Dezember 2005 die Abweisung der Beschwerde (act. 5).