4. In seiner abschliessenden Stellungnahme nahm der Beschwerdeführer Kenntnis von der Anerkennung des Subeventualantrags durch den Beschwerdegegner, was aber an der Tatsache, dass einzelne Leistungsjournale bereits an die Untersuchungsbehörde weitergeleitet worden seien, nichts ändere. Ergänzend zur Beschwerdeschrift wurde vorgebracht, der Beschwerdeführer habe nicht damit rechnen müssen, dass das "Rücksprache nehmen" des Präsidenten die Aushändigung von Leistungsjournalen bedeute. Der Beschwerdegegner habe seinerseits aufgrund der klar spezifizierten und sub- - 14 -