Da es für den Präsidenten des Bezirksgerichts als aussenstehendem Richter schwierig sei, die Ausgewiesenheit und Notwendigkeit von Aufwänden zu prüfen, müsse die Verteidigung ihre Aufwände detailliert und transparent bekannt geben können. Auch die zu § 15 Abs. 3 AnwGebV erlassenen Richtlinien über die Entschädigung amtlicher Mandate verlangten, dass die einzelnen Rechnungspositionen nach Datum, Art, Bezugsperson - 10 -