1. November 2004 hat er die verlangten ergänzenden Erklärungen zu den Positionen "Mietvertrag Y.", "Liquidation von Gesellschaften", "D. Group", "Kontakte zu anderen Anwälten", "Kontakte mit Angehörigen" und "M." gegeben. Es ist nun für die Aufsichtsbehörde, die keine Kenntnis vom Verlauf des Untersuchungsverfahrens hat, nicht überprüfbar, ob und inwiefern diese Positionen des Leistungsjournals und die dazu ergangenen Erläuterungen in der Eingabe vom 26. Januar 2005 das schutzwürdige Interesse der Verteidigung an der Nicht- Offenlegung berühren.