b) Der Beschwerdeführer macht des Weiteren geltend, mit Einreichung der reduzierten Schlussrechnung und dem geänderten Leistungsjournal vom 26. Januar 2005 habe er die Gründe (nochmals) dargelegt, weshalb auch diese Abrechnung der Untersuchungsbehörde nicht weitergegeben werden dürfe. In seiner Eingabe vom 26. Januar 2005 zum spezifizierten Leistungsjournal für die Zeit vom 1. September bis -7-