2. Der Beschwerdeführer trägt vor, er sei durch den angefochtenen Entscheid dadurch berührt und in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen, dass mit der angekündigten Weiterleitung der Rechnungen, Leistungsjournale und Begleitbriefe an die Untersuchungsbehörde das Anwaltsgeheimnis verletzt und zudem der Anspruch auf ein faires Verfahren und rechtliche Gleichbehandlung (auch des Angeschuldigten) verletzt würden. Es fehle an einer rechtlichen Grundlage, um die Honorar- und Kostennote im Falle der Entlassung des Verteidigers aus dem amtlichen Mandat während laufender Untersuchung an die Untersuchungsbehörde.