Der vorliegenden Beschwerde sei aufschiebende Wirkung zu erteilen. Mit Präsidialverfügung vom 22. Februar 2005 wurde der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuerkannt. In seiner Beschwerdeantwort vom 3. März 2005 beantragte der Beschwerdegegner der Verwaltungskommission, sämtliche Anträge des Beschwerdeführers abzuweisen. Als Vorakten wurden speziell zusammengestellte Unterlagen aus dem Verteidigerdossier der Unt. Nr. (...) sowie die noch nicht weitergeleiteten Urkunden des Büros für amtliche Mandate eingereicht. Am 29. März 2005 nahm der Beschwerdeführer zur Beschwerdeantwort Stellung. II.