3. Eventualiter sei die Vorinstanz anzuweisen, Rechnungen, Leistungsjournale und Begleitbriefe des Beschwerdeführers einzig im die Untersuchungsbehörde unmittelbar betreffenden Umfang an diese weiterzugeben und zwar nur in Absprache mit dem Beschwerdeführer. 4. Subeventualiter sei die Sache zu neuer Entscheidung an die Vorinstanz im Sinne der Erwägungen zurückzuweisen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschwerdegegners; und folgenden -4- Verfahrensantrag: