Gleichzeitig wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, den direkten Zusammenhang seiner im Leistungsjournal genannten Bemühungen betreffend "Mietvertrag Y.", "L.", "A. AG", "Retentionsrecht/-verzeichnis", "Z. Bank", "Liquidation von Firmen" sowie der Kontakte mit Angehörigen und anderen Anwälten zum Strafverfahren zu erklären, da ein solcher nicht offensichtlich sei. Am 26. Januar 2005 reichte der Beschwerdeführer die ausführlich begründete Schlussrechnung im Betrage von Fr. 144'290.65 (inkl. Barauslagen und MWST von 7,6%) ein, mit dem erneuten Ersuchen, die Rechnungen und Leistungsjournale der