Am 2. November 2004 stellte der Beschwerdeführer für die restliche Zeit des amtlichen Mandats vom 1. September bis 1. November 2004 Rechnung im Betrage von Fr. 49'691.10 mit dem Antrag, sämtliche Beträge der Teilrechnungen zu überweisen. Gleichzeitig wurde darum ersucht, diese und frühere Rechnungen sowie die dazu gehörige Korrespondenz zur Wahrung des Anwaltsgeheimnisses nicht ohne Einholung der Zustimmung des Beschwerdeführers Dritten offenzulegen bzw. zu verhindern, dass diese in das Untersuchungsverfahren Eingang finden würden.