Wichtig: Wir ersuchen Sie, bei der Rechnungsstellung die in den entsprechenden Richtlinien des BGZ vom Januar 2004 verfassten Grundsätze zu beachten. (...) Hinsichtlich der Wahrung des Anwaltsgeheimnisses wird ausdrücklich auf die Eigenverantwortlichkeit des Anwalts verwiesen.