Am 9. August 2004 leistete der Beschwerdegegner eine erste Akontozahlung von Fr. 24'000.-- für die Zeit bis zum 30. Juni 2004 für die erste Teilrechnung im Betrage von Fr. 36'711.15 (act. 6/7/3+4), am 1. September 2004 eine solche von Fr. 18'000.-- für die Zeit vom 1.-31. Juli 2004 für die zweite Teilrechnung im Betrage von Fr. 27'175.20 (act. 6/8/2+5) und am 7. Oktober 2004 eine letzte Akontozahlung von Fr. 22'000.-- für die Zeit vom 1.-31. August 2004 für die dritte Teilrechnung im Betrage von Fr. 33'698.45 (act. 6/9/2+5;