Die bevollmächtigte Beschwerdeführerin beanstandete die Verrechnungserklärung des Zentralen Inkassos vom 9. November 2004 (act. 2/5). Das Zentrale Inkasso wies das Wiedererwägungsgesuch am 15. November 2004 ab (act. 2/6), worauf am 25. November 2004 die ausführlich begründete Beschwerde bei der Verwaltungskommission eingereicht wurde (act. 1). Auf die rechtzeitig erhobene Beschwerde ist einzutreten.