Im Übrigen ist für das Zentrale Inkasso aufgrund der Urteile nicht erkennbar, ob die Partei entgeltlich oder unentgeltlich vertreten war, so dass es die "Problemfälle" nicht einmal zu erkennen vermag. Das Zentrale Inkasso anerkennt das Bestehen einer uneinheitlichen Praxis der Bezirksgerichte in den FFE-Verfahren, welche die Verrechnungsfragen offen lasse und befürwortet ausdrücklich den Erlass des beantragten Kreisschreibens an die Gerichte.