Seine Schulden für ausstehende Unterhaltsbeiträge und Krankenkassenprämien übersteigen gemäss Betreibungsregisterauszug vom 29. Januar 2003 deutlich den Betrag von Fr. 25'000.--. Der Beschwerdeführer kommt mithin selbst durch die Auszahlung der gesamten Fr. 10'000.-- noch keineswegs "in günstige wirtschaftliche Verhältnisse". 4. Die Aufsichtsbeschwerde ist demnach gutzuheissen. (...)