Demnach beschliesst die Verwaltungskommission: 1. In Gutheissung der Beschwerde wird das Bezirksgericht Pfäffikon angewiesen, dem Beschwerdeführer im Verfahren EE(...) betreffend Eheschutz (Verfügung vom 27. Februar 2003) aus der Gerichtskasse eine zusätzliche Entschädigung von Fr. 2'237.--, zuzüglich 7,6% Mehrwertsteuer, insgesamt Fr. 2'407.-- zu zahlen. 2.-5. (Kosten- und Entschädigungsfolge; Mitteilung)