Im März 2001 sei er erstmals im Hinblick auf eine Scheidung, eventuell ein Verfahren betreffend Eheschutz aktiv geworden. Da er auch den Beklagten gekannt habe, habe er versucht, eine Teilvereinbarung oder gar eine Scheidungskonvention herbeizuführen, wozu verschiedene Beratungen und Interventionen notwendig gewesen seien; insbesondere hätten die Parteien ihr Haus in (...) raschmöglichst verkaufen müssen, nachdem der Beklagte Anfang Januar 2000 ausgezogen sei. Die Beratungen im Jahre 2001 hätten sich auch auf die finanzielle Notlage der Klägerin erstreckt, weil der Beklagte ungenügend Alimente bezahlt habe.