angestrebt wurde. Damit hatte der Beschwerdeführer vor Bezirksgericht denn auch Erfolg. Die Honorarkürzung von Fr. 9'687.50 auf Fr. 7'000.-- entspricht einem zeitlichen Aufwand von 13 1/2 Stunden. Die Prüfung der Honorarnote zeigt nun, dass für das Erstellen des Plädoyers insgesamt rund 32 Arbeitsstunden aufgewendet wurden, was im Hinblick auf dessen Qualität sicherlich notwendig war. Für die längeren telefonischen Besprechungen mit dem Mandanten fielen ungefähr 10 Anwaltsstunden an und für die Hauptverhandlung und Berufungserklärung sind 4 3/4 Stunden ausgewiesen.