29. August 2000 folgten zwei weitere Einvernahmen, und zwar am 30. August 2000 (Angeschuldigter) und am 5. September 2000 (Mutter des Angeschuldigten als Auskunftsperson). Der Besuch vom 3. Juli 2000 fiel in die Zeit des zweiten Haftentlassungsgesuchs, welches am 6. Juli 2000 abgewiesen wurde. Die Besuche dauerten - inkl. Hin- und Rückfahrt - zwischen 2 3/4 und 3 1/2 Stunden (inkl. Wegzeit), was nicht übermässig erscheint. Diese Gefängnisbesuche sind als notwendiger Verteidigungsaufwand zu entschädigen.