Der Besuch vom 1. Juni 2000 diente der Vorbereitung der Einvernahme des Geschädigten und Zeugen der Anklage (C.) vom 7. Juni 2000. Am 16. und 21. August 2000 konnte der Angeschuldigte zu zwei Zeugeneinvernahmen auf dem Rechtshilfeweg (D.; E.) Stellung nehmen, wobei der Bezirksanwalt dem Beschwerdeführer die entsprechenden Aktenstücke vorab zugestellt hatte. Am 23. August 2000 wurde der Zeuge F. einvernommen. Der Vorbereitung dieser Zeugeneinvernahmen konnten die Besprechungen im Gefängnis vom 2. und 8. August 2000 dienen. Auf den Besuch vom -7-